Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 6. Juli 2026
A. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Keramikateliers Tonwerk Graz e.U., insbesondere für Einsteigerkurse, die Nutzung der offenen Werkstatt und Veranstaltungen wie Kindergeburtstage. Abweichende Bedingungen von Kundinnen und Kunden finden keine Anwendung, außer sie werden ausdrücklich schriftlich anerkannt.
B. Vertragspartner
Vertragspartner ist Tonwerk Graz Keramikatelier e.U., Herrengasse 16, 8010 Graz. Der Vertrag über die Teilnahme an einem Kurs oder die Nutzung der Werkstatt kommt durch schriftliche oder mündliche Bestätigung der Anmeldung zustande.
C. Kursanmeldung
Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch. Eine Anmeldung wird erst mit Bestätigung durch das Atelier verbindlich. Die Anzahl der Teilnahmeplätze pro Kurstermin ist begrenzt und richtet sich nach der Kapazität des Ateliers.
D. Leistungsumfang
Im Kurspreis enthalten sind grundsätzlich das benötigte Tonmaterial, Werkzeug, Glasuren sowie Schrüh- und Glasurbrand entsprechend dem gebuchten Kursformat. Der genaue Leistungsumfang je Kursart ist auf der Seite "Was Sie bekommen" beschrieben und kann sich je nach Verfügbarkeit geringfügig unterscheiden.
E. Nutzung der offenen Werkstatt
Die offene Werkstatt steht Personen mit entsprechenden Vorkenntnissen zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich unter Beachtung der im Atelier ausgehängten Nutzungshinweise. Eine Voranmeldung für die gewünschte Zeit wird empfohlen, da die Anzahl der Arbeitsplätze begrenzt ist.
F. Kindergeburtstage
Für Kindergeburtstage gelten gesonderte Ablaufkonzepte hinsichtlich Dauer, Gruppengröße und Betreuung. Die Aufsichtspflicht für teilnehmende Kinder verbleibt, soweit gesetzlich zulässig, bei den anwesenden Erziehungsberechtigten oder von diesen beauftragten Personen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
G. Terminänderungen
Termine können bei Verhinderung nach vorheriger Absprache verschoben werden, sofern dies die Kapazität des Ateliers zulässt. Kurzfristige Absagen sollten möglichst frühzeitig mitgeteilt werden, damit Plätze anderweitig vergeben werden können.
H. Haftung
Für Sachschäden oder Verletzungen, die durch unsachgemäße Handhabung von Werkzeug, Ofen oder Material entstehen, wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Mitgebrachte persönliche Gegenstände werden nicht gesondert versichert.
I. Eigentum an Werkstücken
Die während eines Kurses oder in der offenen Werkstatt hergestellten Werkstücke gehen nach vollständiger Bezahlung des jeweiligen Kurs- oder Werkstattbeitrags in das Eigentum der herstellenden Person über. Werkstücke, die nach angemessener Frist nicht abgeholt werden, können anderweitig verwendet werden.
J. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.